Unsere Leistungen:
Verhinderungspflege
Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen, die einen Pflegegrad 2-5 seit mindestens 6 Monaten zuerkannt bekommen haben und von ihren Angehörigen teilweise oder komplett versorgt werden. Für die Angehörigen stellt dies eine große körperliche und geistige Beanspruchung dar. Um privaten Pflegepersonen die Möglichkeit zu geben, in den Urlaub zu fahren, sich von einer eignen Erkrankung zu erholen oder einfach mal die Seele baumeln zu lassen kann die Verhinderungspflege genutzt werden. D. h. in dieser Zeit übernimmt ein Pflegedienst die Versorgung ihres Verwandten, per Gesetz stehen Ihnen im Kalenderjahr maximal 6 Wochen bzw. übernimmt die Pflegekasse die Kosten eines Pflegedienstes von bis zu 1.612,00 €.
Die Leistungsinanspruchnahme kann stunden-, tage- und/oder wochenweise erfolgen.
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